Auf Schuldvermutungen will ich mich auch nicht einlassen, vor Gericht und auf hoher See…

aber grundsätzlich gilt schon mal die Gefährdungshaftung des Kfz-Führers. Und dem Anschein – sprich deiner Beschreibung – nach kommt eine Mißachtung der Vorfahrt hinzu. Ich empfehle dir, Strafantrag zu stellen und einen Anwalt zu bemühen, den Anwalt zumindest wenn der Rechtsschutz mitspielt. Vielleicht läßt sich da auch gemeinsam mit der, wie heißt das doch, Berufsunfallversicherung oder wie auch immer, die den Schaden zu regulieren hat, was unternehmen.
Strafantrag wegen Vorfahrtmißachtung, Verstoß gegen §1 StVO und fahrlässiger Körperverletzung geht aber immer. (Warum, wenn die Polizei eh da war? Weil dein Anwalt dann leichter Akteneinsicht kriegt.)

Genug gebabbelt; gute Besserung, und einen Gruß an die Frau Gemahlin.